- Für die Nutzung der Sporthallen in den Schulferien wird jeweils eine
Vereinbarung zur Nutzung städtischer Sporthallen während der gesetzlichen Schulferien in Niedersachsen zwischen der Stadt Ronnenberg und der AGRS getroffen.
Ohne diese unterschriebene Vereinbarung dürfen die Sporthallen nicht benutzt werden. - Zu der Vereinbarung gehört eine Anlage in denen Einschränkungen und Sperrungen der Sporthallen kommuniziert werden.
- In den Ferien gilt grundsätzlich der Wochenbelegungsplan. Belegungswünsche müssen direkt mit allen Beteiligten direkt abgestimmt werden.
Belegungswünsche bis zum Beginn des Wochenplans müssen Reserviert werden.