Aktuelles
Einschränkungen in der Nutzung der Sportstätten
Richtlinie für die Sportlehrehrung
Vorschläge für die Sportlehrehrung sind an die AGRS zu melden.
Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft Ronnenberger Sportvereine für die Sportlerehrung.
- Grundsatz
1.1 Zur Anerkennung hervorragender Leistungen und besonderer Verdienste auf dem Gebiet des Sports werden Pokale und Urkunden verliehen.
1.2 Die Auszeichnung wird den Sportlerinnen und Sportlern nur einmal verliehen. Im Wiederholungsfall erfolgt die Ehrung mit einer Urkunde.
1.3 Die Sportlerehrung wird jährlich durchgeführt.
2. Persönliche Voraussetzungen
2.1 Geehrt werden:
a) Mitglieder der Ronnenberger Sportvereine.
b) Ronnenberger Einwohnerinnen und Einwohner, die sich in besonderer Weise um den Sport in Ronnenberg verdient gemacht haben.
c) Ehrenamtliche Personen, die sich um den Sport in Ronnenberg verdient gemacht haben.
3. Sachliche Voraussetzungen
3.1 Kategorie I
>>Platz 1 bei Kreismeisterschaften
>> Platz 1 bei Bezirksmeisterschaften
>>Platz 1 bis 3 bei Landes- und Norddeutschen Meisterschaften
3.2 Geehrt werden :
a) Jugendliche
b) Erwachsene
3.3 Kategorie II
>>Platz 1 bis 5 bei Deutschen Meisterschaften
>>Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften sowie an Olympischen Spielen.
3.4 Geehrt werden:
a) Jugendliche
b) Erwachsene
3.5 Für mehrere Erfolge innerhalb desselben Jahres erfolgt nur eine Ehrung.
3.6 Die Meisterschaften müssen von den zuständigen Sportfachverbänden anerkannt sein.
3.7 Die Auszeichnung wird nicht an Berufssportler verliehen.
- Verfahren
4.1 Über die Ehrungen entscheiden die Vereinsvorsitzenden mit den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft. Sie entscheiden über außerordentliche Anträge.
4.2 Anträge auf Verleihung sind bei der Arbeitsgemeinschaft Ronnenberger Sportvereine einzureichen. Die Fristen werden zeitnah angegeben.
- Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 1. Juli 2010 in Kraft.
Ronnenberg den 24. Juni 2010
Übersicht der Sportstättennutzung
In der folgenden Übersicht wird das Prinzip der Sportstättennutzung in der Stadt Ronnenberg erläutert.
Richtlinien Fußball-Stadtpokal
Die Richtlinien zum Fußball-Stadtpokal finden Sie hier.
Reservierungswunsch eintragen
Um einen Reservierungswunsch zu erstellen müssen sie sich einmalig registrieren. Einfach eine E-Mail mit Namen, Vornamen, Verein, Funktion und E-mail-Adresse an Hueper@ronnenberger-sportvereine.de schicken. Nach einer kurzen Bearbeitungszeit erhalten Sie die Zugangsdaten.
Mit den Zugangsdaten auf der Seite anmelden, eine neue Veranstaltung erstellen und zur Revison vorlegen. Die Mitglieder der AGRS erhalten eine E-Mail, mit ihrem Veranstaltungswunsch. Es folgt eine Prüfung ihres Wunschen. Im weiteren Verlauf erhalten sie eine E-Mail mit einer Bestätigung oder Ablehnung ihrer Veranstaltung. Erst wenn die Veranstaltung auf der Seite der AGRS öffentlich zu sehen ist, ist ihre Veranstaltung bestätigt.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an Hueper@ronnenberger-sportvereine.de
Gültigkeitszeitraum für die Belegungspläne
Hallo! Eine kurze Info an alle zur besseren Planungsübersicht:
- Die Pläne für den Winter gelten immer vom 1. Oktober bis zum 15. April.
- Die Pläne für den Sommer gelten immer vom 16. April bis zum 30. September.
Viele liebe Grüße
Der Vorstand der AGRS
Reservierungsregeln
Folgende Regelungen sind bei Reservierungen zu beachten:
- Termine für Spieltage können jeder Zeit beantragt werden.
- Termine für Turniere können 4 Monate im Voraus beantragt werden.
- Termine für Trainingszwecke können 2 Monate im Voraus beantragt werden.
- Training für Fußballtraining können bis incl. D-Jugend beantragt werden.